• FUSSBALL IM R.S.V.

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Zurück auf die Tribüne

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1.   Grundsätzliches:

  • Zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs wird die gesamte Sportanlage in drei verschiedene Zonen eingeteilt – Für Zuschauer ist an jedem Spielfeld die Zone 3 zugewiesen
  • Grundsätzlich ist ein Abstand von mindestens 1,50 m einzuhalten – sollte dies in einigen Bereichen nicht möglich sein, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen
  • Körperliche Begrüßungsrituale sind zu vermeiden
  • Beachten von Hust- und Niesetikette (Armbeuge)
  • JEDER, der den Sportplatz betritt, desinfiziert seine Hände

 

2.   Verdachtsfälle COVID-19

  • Das Betreten der Sportplatzanlage ist für alle Beteiligten nur bei symptomfreiem Gesundheitszustand erlaubt
  • Personen mit Symptomen (Husten, Fieber ab 38 Grad Celsius, Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome) müssen diesen umgehend verlassen bzw. dürfen diesen gar nicht erst betreten
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne

 

3.   Betreten und Verlassen des Sportplatzes

  • Zur Trennung von Spieler*innen, Trainer*innen (1) etc. von Zuschauer*innen (2), betreten die Zuschauer*innen den Sportplatz über den Haupteingang (durch das Foyer)

 

4.   ZONE 3 – „Zuschauer“

  • Sämtliche durch Hinweistafeln markierte Bereiche
  • Erfassung der persönlichen Daten durch Aufsichtsperson (Löschfristen richten sich nach den Datenschutzbestimmungen des Landes Schleswig-Holstein).
  • Es gilt das Abstandsgebot gem. der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein
  • Die Zuschauerzahl ist auf max. 100 Personen begrenzt
  • Die Heimmannschaft stellt einen Ordner für die Einhaltung des Aufenthalts in Zone 3 und für die Einhaltung der Abstandsregeln. Den Anweisungen des Ordners ist ohne Widerspruch Folge zu leisten.
  • Die Gaststätte „Löwentreff“ ist nicht Bestandteil dieses Konzepts; in den Bereichen der Gastwirtschaft gelten die jeweiligen Bestimmungen des Pächters.
  • Gäste des Löwentreffs, die ein Spiel besuchen wollen, gehen bitte den kleinen Umweg über das Foyer und den Haupteingang zum Spielfeld, damit sie am Haupteingang namentlich erfasst werden können.

 

Ein Verstoß gegen das Hygienekonzept führt zum sofortigen Spielabbruch!


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