Liebe RSVler,

die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat am Samstag den 06.03.2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt am 08.März 2021 in Kraft.

Die Fassung von § 11 (Sport) enthält eine Erweiterung gegenüber der zuvor gültigen Verordnung: Die Sportausübung ist gemäß § 11 Abs. 1 der Landesverordnung jetzt wie folgt zulässig:

  1. allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
  2. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen,
  3. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.

Sportanlagen für die Sportausübung (mit Ausnahme der Schwimmbäder) dürfen geöffnet werden. 

Wir arbeiten im engen Austausch mit den Abteilungen sowie Trägern der Sportstätten zusammen um Vereinssport wieder zu ermöglichen. 
Das Studio1a ist seit dem 02.März 2021 geöffnet. Ebenso sind die Außenanlagen für den Sportbetrieb seitens der Stadt wieder freigegeben.
Alle Infos zu eurem Training entnehmt ihr bitte "Aktuelles" der entsprechenden Abteilungen.

Bei Fragen wendet euch gerne an die Geschäftsstelle. Wir versuchen euch so gut es geht in dieser ungewöhnlichen Zeit zur Seite zu stehen.

Wir sehen uns hoffentlich bald wieder beim Sport. Bleibt gesund!

Sportliche Grüße

Euer Team des R.S.V.

 

Weitere Infos findest du hier:

FAQ des Landes zum Thema Sport hier klicken

Zum aktuellen Landeserlass Schleswig-Holsteins hier klicken