Liebe RSVler,

auf Grundlage der Landesverordnung gelten für den Sport ab dem 20.09.2021 neue Regeln. Diese wurden bis zum 14.11.2021 verlängert.
 

Grundsätzlich gilt ab dem 20. September:

Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:

o   Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind

o   Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie

o   minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.

Für die Zeit der Herbstferien, in der keine regelmäßige Testung in der Schule stattfindet, gilt, dass die Bescheinigung der Schule nur in Verbindung mit einer Selbstauskunftsbescheinigung der Eltern oder einer Testbescheinigung aus einer anerkannten Teststation gültig ist, die nicht älter als 72 Stunden sein darf. Den Schülerinnen und Schülern werden dafür bei Bedarf vor den Herbstferien Selbsttests zur Verfügung gestellt. Als Bescheinigungen der Schulen gelten weiterhin die bekannten Formulare.

 

Eine Übersicht hat der LSV für die Sportvereine zusammengestellt >klick<

Bei Fragen wendet euch gerne an die Geschäftsstelle. 
 

Bis demnächst beim Sport!

Euer Team des R.S.V.

 

Weitere Infos findest du hier:
Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab dem 24.04.2021 

FAQ des Landes zum Thema Sport hier klicken

Zum aktuellen Landeserlass Schleswig-Holsteins hier klicken

Bekanntmachungen des Kreises Herzogtum Lauenburg