Liebe RSVler,

auf Grundlage der Landesverordnung gelten für den Sport ab dem 23.08.2021 neue Regeln.
 

Grundsätzlich gilt ab dem 23. August:
Es dürfen nur noch Geimpfte und Genesene sowie Getestete am Sport in Innenräumen (Sporthallen/Fitnessstudio) teilnehmen.
Ein negativer Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. 
 

Gem. Landesverordnung S-H vom 17.08.2021, gültig ab 23.08.2021

§11 (2a) Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Sportausübung eingelassen werden:

  1. getestete Personen im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV,
  2. Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie
  3. minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.

 

Eine Übersicht hat der LSV für die Sportvereine zusammengestellt >klick<

Bei Fragen wendet euch gerne an die Geschäftsstelle. Wir versuchen euch so gut es geht in dieser ungewöhnlichen Zeit zur Seite zu stehen.
 

Bis demnächst beim Sport!

Euer Team des R.S.V.

 

Weitere Infos findest du hier:
Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab dem 24.04.2021 

FAQ des Landes zum Thema Sport hier klicken

Zum aktuellen Landeserlass Schleswig-Holsteins hier klicken

Bekanntmachungen des Kreises Herzogtum Lauenburg