Liebe RSVler,
aufgrund der aktuellen hohen Werte im Kreis wurde eine Allgemeinverfügung mit Gültigkeit ab Mittwoch den 14.04.2021 erlassen.
Die Sportausübung ist abweichend von § 11 Absatz 1 Satz 1 Corona-BekämpfVO nur wie folgt zulässig:
a) allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
b) außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.
Bei Fragen wendet euch gerne an die Geschäftsstelle. Wir versuchen euch so gut es geht in dieser ungewöhnlichen Zeit zur Seite zu stehen.
Wir sehen uns hoffentlich bald wieder beim Sport. Bleibt gesund!
Sportliche Grüße
Euer Team des R.S.V.
Weitere Infos findest du hier:
FAQ des Landes zum Thema Sport hier klicken
Zum aktuellen Landeserlass Schleswig-Holsteins hier klicken
Allgemeinverfügung des Kreises ab 14.04.2021 hier klicken
Offener Brief an die Mitglieder, Freunde und Förderer des R.S.V.
Auf Grundlage des aktuellen Landeserlasses und unter Berücksichtigung der Hygienekonzepte nehmen u.a. folgende Abteilungen den Trainingsbetrieb wieder auf:
Fitness
Fussball
Gymnastik (z.T.)
Wir danken der Stadt Ratzeburg für die Öffnung der Sportplätze.
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