Liebe RSVler,

die bestehende Corona-Bekämpfungsverordnung wurde um rund zwei Wochen bis zum 30.11. verlängert. Änderungen im Bereich Sport gibt es nicht.

Bitte beachtet weiterhin: Sich selbst schützen heißt andere schützen! 
(u.a. regemäßig Lüften, Desinfizieren,Mund-Nasen-Schutz in bestimmten Bereichen/Gebäuden, Niesetikette und mit Krankheitssymptomen Zuhause bleiben)

 

Auf Grundlage der Landesverordnung gelten für den Sport seit dem 20.09.2021 folgende Regeln. 
 

Grundsätzlich gilt:

Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:

o   Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind

o   Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie

o   minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.

 

Eine Übersicht hat der LSV für die Sportvereine zusammengestellt >klick<

Bei Fragen wendet euch gerne an die Geschäftsstelle. 
 

Bis demnächst beim Sport!

Euer Team des R.S.V.

 

Weitere Infos findest du hier:
Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab dem 24.04.2021 

FAQ des Landes zum Thema Sport hier klicken

Zum aktuellen Landeserlass Schleswig-Holsteins hier klicken

Bekanntmachungen des Kreises Herzogtum Lauenburg