Liebe RSVler,

auf Grundlage der Landesverordnung gelten für den Sport ab dem 28.06.2021 folgende Regeln:
 

§11 (2) der Corona-BekämpfVO des Landes:

Die Sportausübung ist wie folgt zulässig:

"Innerhalb eines geschlossenen Raumes dürfen nur dann mehr als 25 Personen Sport unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern treiben, wenn sie im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind. Dies gilt nicht, wenn je sporttreibender Person mehr als 80 Quadratmeter zur Verfügung stehen."
 

Nähere Erläuterungen hat der Landessportverband S-H uns als Mitgliedsverein zur Verfügung gestellt. >klick hier<
 

Bei Fragen wendet euch gerne an die Geschäftsstelle. Wir versuchen euch so gut es geht in dieser ungewöhnlichen Zeit zur Seite zu stehen.
 

Bis demnächst beim Sport!

 

Euer Team des R.S.V.

 

Weitere Infos findest du hier:
Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab dem 24.04.2021 

FAQ des Landes zum Thema Sport hier klicken

Zum aktuellen Landeserlass Schleswig-Holsteins hier klicken

Bekanntmachungen des Kreises Herzogtum Lauenburg